Leasing-
arten.

Teilamortisation

Bei der Teilamortisation steht vielfach die reine Nutzung im Vordergrund. Bei dieser Variante wird am Ende der Vertragslaufzeit ein höherer Restwert vereinbart. In der Regel grösser als 10%, maximal aber der voraussichtliche Verkehrswert.

Das bedeutet: Das Leasingobjekt wird nicht zur Gänze amortisiert , sondern nur ein Teil der Anschaffungskosten werden durch die Leasingzahlungen abgedeckt.

Nach Ablauf des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer folgende Möglichkeiten:

  • Erwerb des Leasingobjektes durch Zahlung des vereinbarten Restwertes
  • Rückgabe des Leasingobjektes an die Leasinggesellschaft.
    Dies ist insbesondere beim Operating-Leasing der Fall.
  • Rückgabe (Eintausch) des Leasingobjektes beim Lieferanten.
    Beim leasen von Objekten mit einem stabilen Markt und bei welchen der Wiederverkaufswert relativ  sicher bestimmt werden kann, wird die Teilamortisation eingesetzt.

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